Verwaltungsgericht München, Bayerstr. 30, Saal 7

Solidarität mit US-Deserteur André Shepherd

Klage des US-Deserteurs André Shepherd vom VG München abgewiesen

Eindruck der Voreingenommenheit im Asylverfahren
von Connection e.V. und PRO ASYL

Die Klage gegen den ablehnenden Bescheid im Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd wurde in der heute veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abgewiesen. In einer fünfstündigen Verhandlung hatte das Verwaltungsgericht gestern unter Beachtung eines Grundsatzentscheides des Europäischen Gerichtshofes den Fall überprüft.

Es stellte sich heraus, dass die fünfköpfige Kammer sich einzig und allein auf die Glaubhaftigkeit des Klägers konzentrierte, Sachverhalte abfragte, die bis zu zwölf Jahre zurückliegen und meinte, das Gewissen des Klägers zu jeder Zeit messerscharf prüfen zu können. Einerseits wurde vom Kläger erwartet, dass er seine Sicht aus damaliger Situation heraus schildert, andererseits wurden die von ihm damals getroffenen Entscheidungen von der Kammer aus heutiger Sicht bewertet.
-> www.connection-ev.org/shepherd

Einladung zu Asylverhandlung und anschließendem Pressegespräch

Mittwoch, 16. November 2016 in München:

Nachtrag: 12:30 - 13:30 Uhr Mahnwache vor dem Gericht (DFG-VK)

  • 12.45 Uhr: André Shepherd und UnterstützerInnen sind vor dem Gerichtsgebäude erreichbar
  • 13.30 Uhr: Verhandlung im Verwaltungsgericht München, Bayerstr. 30, Saal 7
  • Im Anschluss: Pressegespräch in der Gaststätte Bavaria, Bayerstr. 81

*Weitere Informationen* unter www.Connection-eV.org/shepherd

Am 16. November 2016 wird ab 13.30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht in München über das im November 2008 eingereichte Asylbegehren des 39-jährigen US-Deserteurs André Shepherd verhandelt.

André Shepherd wollte sich nach einem ersten Einsatz in Irakkrieg im Jahr 2004 nicht weiter an Kriegsverbrechen beteiligen. Er desertierte 2007 und beantragte im November 2008 Asyl. Mit seinem Antrag beruft er sich auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen.

Zuletzt legte der Europäische Gerichtshof am 26. Februar 2015 zum Asylantrag des US-Deserteurs André Shepherd Grundsätze für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in München dar. Darin sprach er André Shepherd das Recht zu, als indirekt am Krieg beteiligter Mechaniker von Apache Hubschraubern auf die Qualifikationsrichtlinie zu verweisen, legte allerdings hohe Hürden für eine Asylgewährung.

"In München wird nun endlich der Präzedenzfall von André Shepherd weiterverhandelt", erklärt heute Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk /Connection e.V./ "Es geht um vieles, unter anderem um die Rechtmäßigkeit der Kriegführung der USA im Irak, um den Schutz einer Gewissensentscheidung und auch um das Recht von SoldatInnen, sich völkerrechtswidrigen Kriegen und Handlungen zu verweigern und zu entziehen."

Bernd Mesovic von PRO ASYL ergänzt: "Angesichts von aktuellen Kriegen und völkerrechtswidrigen Methoden der Kriegführung ist die Frage von grundsätzlicher Bedeutung, ob Menschen, die sich völkerrechtswidrigen Kriegen entziehen, Schutz erhalten. Von dem Urteil wird eine Signalwirkung ausgehen."

André Shepherd selbst, der mit dem Panterpreis der taz und dem Menschenrechtspreis von PRO ASYL ausgezeichnet wurde, sieht der Verhandlung mit großer Hoffnung entgegen: "Wir hoffen, ein positives Urteil in unserem Sinne zu erhalten. Ich bin überzeugt davon, dass wir dem Gericht in unserem Fall sehr überzeugende Argumente vorlegen können."

Connection e.V.
MAPC
Pro Asyl
Flüchtlingsrat Bayern
DFG-VK Bayern