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Gruppe "Öffentliche Aufforderung zum gewaltfreien Widerstand
gegen Rüstung und Krieg"
Diesen Namen trägt die ehemalige Gruppe "Öffentliche Aufforderung
zur Blockade", seit der Abzug der Pershing II-Raketen aus der Bundesrepublik
sie 1988 vor neue Aufgaben stellte.
Wir verstehen uns selbst als Teil der Friedensbewegung und unterstützen
andere Friedensinitiativen durch Teilnahme an Mahnwachen nd Demonstrationen.
In unserer Gruppe spielen Herkunft, Beruf, Konfession, Geschlecht und Alter
keine Rolle. Wir erproben auch miteinander friedliche Konfliktlösung.
Jede und jeder von uns handelt in eigener Verantwortung.
Etwa alle 8 bis 10 Wochen treffen wir uns.
Wir wollen über lokale Gerichtsverfahren wegen Verstosses gegen
§ 111 des Strafgesetzbuches (Aufforderung zu einer Straftat) die mediale
Öffentlichkeit erreichen. Wir wollen auf militaristische Politik,
die Gewaltstruktur unserer Gesellschaft und besonders die fragwürdige
Rechtsprechung, die friedliche Demonstranten verurteilt, aufmerksam machen.
Zu unserer Geschichte: Da die Prozesse gegen BlockiererInnen
des Mutlanger Pershing-Depots in Schwäbisch Gmünd oder Ellwangen
stattfanden, forderten wir in und um München mit Flugblättern
zu Sitzdemonstrationen auf. Die Aufforderung wird wie die Tat bestraft.
Weil der "Tatort" den Ort des Verfahrens bestimmt, konnten wir so die Gerichte
und die Öffentlichkeit am Wohnort erreichen. In den Prozessen machten
wir deutlich, dass die Herstellung und Lagerung von Massenvernichtungsmitteln
durch nichts zu rechtfertigen sind - vom Einsatz ganz abgesehen.
Um die Bevölkerung direkt über den Umgang des Rechtsstaates
mit gewaltfreien RüstungsgegnerInnen zu informieren, machten wir vom
14.3.88 bis 1.2.92 mit fast täglichen Mahnwachen in der Fußgängerzone
auf die fast zweihundert zu Gefängnisstrafen verurteilten "Straftäter"
der Friedensbewegung aufmerksam.
Heute werden diese Menschen - nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
vom 10.1.95 - in fast allen Bundesländern rehabilitiert. Nicht so
in Bayern, dessen Justizminister dies Urteil nicht interessiert. Das heißt
für uns: Wir müssen uns die Umsetzung des Urteils des höchsten
deutschen Gerichtes erstreiten. Inzwischen haben zwei von uns Beschwerde
beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Außerdem fordern wir mit Flugblättern auf