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Aus Anlaß der Münchener Sicherheitskonferenz 2006

Beschwerde des linken Berufsdemonstranten (vgl. Polizeierfolge)


München, d. 16.2.06  

An das
Präsidialbüro beim Polizeipräsidium München

Betrifft: Rechtswidrige Festnahme am 4. Februar 2006
ggf. zur Weiterleitung an die zuständige Dienststelle

AZ: 8142-000107-06/7

Sofortige Beschwerde
Gegen meine Festnahme am Samstag, den 4. Februar kurz nach 12 Uhr (vor der Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz) und anschließende Inhaftierung / Ingewahrsamnahme(?) über einen Zeitraum von 5 Stunden in einer Zelle des Polizeipräsidiums sowie gegen die Sichtung und Einziehung / Beschlagnahmung diverser Gegenstände und Schriftstücke aus meinen persönlichen (Besitz) und Arbeitsunterlagen lege ich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein.
Trotz meines ausdrücklichen Begehrens wurde mir die Teilnahme an den Kundgebungen und der Demonstration und damit meine grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit an diesem Tag verwehrt, obwohl
  • eine Personalienfeststellung anhand meines mitgeführten Ausweises sofort und unmittelbar an der polizeilichen KontrollsteIle im U-Bahnhof Lenbachplatz durchführbar gewesen wäre,
  • ich die Polizeibeamten darauf hinwies, dass ich für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung notwendige Aufgaben zu erledigen hatte (wie Bühnen-Dekoration und Fronttransparent aufspannen etc., - dazu übrigens Schere, Cutter, Doppelklebeband!); in dieser Funktion war ich auch durch eine Ordnerbinde am linken Oberarm sichtbar gekennzeichnet.
Mir wurde weder Gelegenheit gegeben, einen Rechtsbeistand noch eine Person meines Vertrauens zu kontaktieren, um etwa die notwendigen Arbeiten noch rechtzeitig delegieren zu können. Vielmehr wurde mir erst nach ca. 2-3 Stunden überhaupt eröffnet, dass ich festgenommen sei, und zwar von den Kripo-Beamten (ausweislich ihrer Unterschriften Namen von zwei Polizeibeamten, beide K 214) gelegentlich meiner Anhörung zu den mir gemachten Anschuldigungen, und dies auch erst auf meine ausdrückliche Frage hin. Ihre Vorwürfe haben sie ohne jeglichen Verweis auf strafrechtlich oder ordnungsrechtlich definierte Tatbestände und die entsprechenden Paragrafen vorgebracht.
Die Vernehmungsbeamten durchwühlten abermals meine Dokumente, die sich in einem Karton befanden, und fischten, was ihnen von Interesse schien, heraus. Erst im Nachhinein erfuhr ich, dass sie dazu ohne Beiziehung eines Staatsanwaltes gar nicht befugt sind. Dieses ihnen offensichtlich sehr wohl bewusste Manko versuchten sie dadurch auszugleichen, dass sie in das Vernehmungsprotokoll einen Satz einschmuggelten, der mündlich gar nicht zur Sprache gekommen war, und sinngemäß die Erklärung meiner Einwilligung in die Sicherstellung bzw. Einziehung der Gegenstände vortäuschen sollte. Ich habe weder dieses verfälschte Protokoll noch ein ersatzweise ausgedrucktes ohne diesen Passus unterschrieben. Ich habe kein detailliertes Verzeichnis der beschlagnahmten Sachen erhalten.
Mir wurde auch keine Aufklärung über meine Rechte zuteil, ebensowenig Rechtsbehelfsbelehrung*, z.B. über dieses hiermit eingelegte Rechtsmittel. Sollte ich dadurch evl. eine Frist versäumt haben, beantrage ich vorsorglich die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zur Wahrung dieser Frist.
Darüber hinaus beantrage ich die unverzügliche Herausgabe sämtlicher rechtswidrig beschlagnahmter bzw. eingezogener Gegenstände an mich - zur persönlichen Abholung nach telefonischer Benachrichtigung unter der oben angegebenen Rufnummer.

Mit freundlichem Gruß
gez. LBD

* Lediglich die Rückseite des Durchsuchungs- und Sicherstellungsberichts enthielt vorgedruckte Hinweise bezüglich Widerspruchs gegen diese Entscheidung, nicht aber Rechtsbelehrung oder Rechtsbehelfsbelehrung zur Festnahme meiner Person.