Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit über einem Jahr informieren wir über die Bundeswehrtram in München und begleiten die Trambahnfahrer, die sich weigern, das Werben fürs Sterben durch die Stadt zu fahren. Nun wird es den ersten Schritt zum Arbeitsgericht geben - mit DGB-Rechtsschutz klagt einer der Kollegen gegen die Ermahnung (die den Charakter einer Abmahnung hat).
Der Gütetermin ist am Donnerstag, den 22. Januar um 14 Uhr im Arbeitsgericht München, Winzererstr. 106.